Stand: 4. September 2026. Dieser Beitrag gibt einen verständlichen Überblick über das Konsumcannabisgesetz. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Privater Eigenanbau ist in Deutschland nur in einem klar begrenzten Rahmen erlaubt. Entscheidend sind Volljährigkeit, der Anbau am eigenen Wohnsitz, die Pflanzen- und Besitzgrenzen sowie der Schutz vor dem Zugriff anderer.
Die wichtigsten Regeln in Kürze
- Der private Eigenanbau ist nur für Erwachsene erlaubt.
- Pro volljähriger Person sind gleichzeitig höchstens drei Cannabispflanzen zulässig.
- Der Anbau muss am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort erfolgen und dem eigenen Konsum dienen.
- Zu Hause dürfen höchstens 50 Gramm getrocknetes Cannabis besessen werden.
- In der Öffentlichkeit liegt die Besitzgrenze bei 25 Gramm.
- Selbst angebautes Cannabis darf nicht an andere Personen weitergegeben werden – auch nicht kostenlos.
- Pflanzen, Samen und Ernte müssen vor Kindern, Jugendlichen und sonstigen Dritten geschützt werden.
Drei Pflanzen gelten pro erwachsener Person
§ 9 KCanG erlaubt Erwachsenen den privaten Eigenanbau von insgesamt höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig. In einem Haushalt mit mehreren Erwachsenen gilt die Grenze grundsätzlich je berechtigter Person. Trotzdem muss klar bleiben, wem die jeweiligen Pflanzen zuzuordnen sind. Ein gemeinsamer, gewerblicher oder für Dritte bestimmter Anbau fällt nicht unter den privaten Eigenanbau.
Überzählige Pflanzen sollten nicht einfach weitergegeben werden. Das Gesetz verlangt, Pflanzen oberhalb der zulässigen Anzahl vollständig zu vernichten.
Besitzgrenzen nach der Ernte
Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Außerhalb davon dürfen bis zu 25 Gramm mitgeführt werden. Eine erfolgreiche Ernte hebt diese Grenzen nicht auf. Plane den Anbau deshalb nicht so, als dürftest du unbegrenzt getrocknete Ernte lagern.
Keine Weitergabe – auch nicht unter Freunden
Cannabis aus privatem Eigenanbau ist ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt. Verschenken, Tauschen oder Verkaufen ist nicht erlaubt. Das gilt auch für kleine Mengen und unabhängig davon, ob die andere Person volljährig ist.
Samen aus der EU bestellen
Cannabissamen dürfen zum erlaubten privaten Eigenanbau aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Deutschland eingeführt werden. Nach den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums sind Internetbestellung, Fernabsatz und Versand nach Deutschland zulässig. Prüfe vor einer Bestellung den tatsächlichen Versandort – nicht nur den Firmensitz oder die Sprache des Shops.
Schutz vor Kindern, Jugendlichen und Dritten
§ 10 KCanG verlangt geeignete Sicherheitsvorkehrungen. Welche Maßnahme geeignet ist, hängt von der Wohnsituation ab. Abschließbare Räume oder Schränke können sinnvoll sein. Ein bloßer Hinweis „nicht anfassen“ genügt nicht, wenn Minderjährige oder andere Personen tatsächlich Zugriff haben.
Nachbarschaft und Geruch
Auch legaler Eigenanbau erlaubt keine unzumutbaren Belästigungen. Geruch, Abluft, Lärm oder unsicher installierte Elektrogeräte können zu Konflikten führen. Eine passende Filterung, leise Lüftung und fachgerechte elektrische Installation schützen nicht nur die Nachbarschaft, sondern auch dich selbst.
Was GrowKlar nicht empfiehlt
- Anbau für andere Personen
- Weitergabe, Verkauf oder Tausch der Ernte
- Umgehung der Pflanzen- oder Besitzgrenzen
- Bestellungen von Samen aus Nicht-EU-Staaten für den Eigenanbau
- Extraktion von Cannabinoiden; diese ist grundsätzlich verboten, abgesehen von gesetzlich geregelten Ausnahmen
- Zugängliche Aufbewahrung in Haushalten mit Minderjährigen
Offizielle Quellen
- Konsumcannabisgesetz im amtlichen Gesetzesportal
- Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums
Gesetze und behördliche Auslegung können sich ändern. Prüfe vor konkreten Entscheidungen den aktuellen Stand der offiziellen Quellen.